Rechtsprechung
BVerfG, 26.04.1999 - 1 BvR 562/99 |
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Sonstiges
Verfahrensgang
- BFH, 04.02.1999 - II B 54/98
- BVerfG, 26.04.1999 - 1 BvR 562/99
Wird zitiert von ...
- BFH, 06.06.2002 - X B 163/01
Beschwerdebegründung; Vertretungsbefugnis i.S.v. § 62 a FGO
Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine ordnungsgemäße Vertretung durch eine postulationsfähige Person i.S. des § 62a FGO nicht vor, wenn sich der Prozessvertreter zur Begründung des Rechtsmittels darauf beschränkt, auf ein beigefügtes Schreiben des Beteiligten zu verweisen (…BFH-Beschluss vom 26. April 1989 VI R 2/88, BFH/NV 1989, 717;… zuletzt BFH-Beschluss vom 4. Februar 1999 II B 54/98, BFH/NV 1999, 960, m.w.N. der Rechtsprechung; die Verfassungsbeschwerde wurde gemäß §§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht --BVerfGG-- nicht zur Entscheidung angenommen; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26. April 1999 1 BvR 562/99, nicht veröffentlicht).